Sicherheitsvorschriften für Betriebe der Gastronomie

Technische Regel [AKTUELL]

VdS 2056:2014-02

Sicherheitsvorschriften für Betriebe der Gastronomie

Ausgabedatum
2014-02
Barrierefreiheit

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Deutsch
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Kurzreferat

Neben den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sollten die nachfolgenden Sicherheitsempfehlungen beachtet werden. Diese können im Versicherungsvertrag vereinbart werden. Die vorliegenden Empfehlungen wurden in Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) aufgestellt. Der Versicherungsnehmer ist aufgefordert, allen Betriebsangehörigen und ggf. einem Pächter oder Mieter diese Empfehlungen bekannt zu geben und deren Einhaltung zu verlangen. Diese Empfehlungen gelten für alle Betriebe und Bereiche in der Gastronomie, z. B. Restaurants, Schankwirtschaften, Kantinen, Cafes, Cafeterias, auch in betriebsartfremden Gebäuden wie z. B. Museen, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten und ähnliche Gebäude, Automatengaststätten, Bars oder barähnliche Betrieben, Diskotheken, Spielhallen sowie Gaststättenbetriebe mit musikalischen oder sonstigen Darbietungen wie Filmvorführungen, Varieté, Tanzveranstaltungen usw.
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