Kurzreferat
Diese Richtlinien enthalten Anforderungen an Software und deren Dokumentation, die in softwaregesteuerten Komponenten (nachfolgend nur Komponente) der Brandschutz- und Sicherungstechnik zum Einsatz kommt. Die Richtlinien werden angewendet, wenn die entsprechenden Produktnormen oder -richtlinien keine eigenen Anforderungen an die Softwaredokumentation enthalten. Im Geltungsbereich dieser Richtlinien liegt Software, die für den Betrieb, die Steuerung, Regelung und Überwachung von systemtechnischen Funktionen der entsprechenden Komponente unerlässlich ist. Zu diesem Zweck ist die Software für gewöhnlich im nichtflüchtigen Speicher der Komponente integriert und kann durch den Benutzer oder Betreiber der Komponente nicht oder nur mit speziellen Mitteln bzw. Funktionen beeinflusst und verändert werden. Software im Geltungsbereich dieser Richtlinien ist zudem durch den Auftraggeber selbst oder in seinem Auftrag entwickelt worden und ist ausschließlich für die Verwendung in der entsprechenden Komponente bestimmt. Fremdsoftware, Software von Fremdkomponenten oder Teile hiervon (wie beispielsweise Betriebssystem, Treiber oder Datenbankmanagementsystem), liegen nicht im Geltungsbereich dieser Richtlinien. Ebenfalls nicht im Geltungsbereich dieser Richtlinien liegt Software, die für den Betrieb der softwaregesteuerten Komponente nicht unbedingt notwendig ist. Hierunter fällt beispielsweise Software, die zur Erbringung von Funktionen oder Dienstleistungen primär für den Benutzer entwickelt wurde (z. B. Software zur Konfiguration der Komponente) und die durch die Benutzer maßgeblich in ihrer Funktionsweise oder in ihrem Ablauf beeinflusst werden kann. Eine Prüfung der Softwaredokumentation nach diesen Richtlinien hat nicht die Verifikation der eigentlichen Softwarefunktionen zum Ziel und stellt somit nicht sicher, dass die Software fehlerfrei ist. Diese Richtlinien sind nur in Verbindung mit den entsprechenden, der Komponente zugrundeliegenden VdS-Produktrichtlinien oder den gewerkspezifischen VdS-Anwendungsregeln gültig. Die Prüfung nach diesen Richtlinien erfolgt nach den Vorgaben der VdS 2344. Es gelten die AGB VdS 3177 in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.