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VdS 2534:2013-07

VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Einbruchhemmende Fassadenelemente - Anforderungen und Prüfmethoden

Ausgabedatum
2013-07
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
24

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2013-07
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Deutsch
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Kurzreferat
Die Richtlinien enthalten Mindestanforderungen an einbruchhemmende Fassadenelemente (z. B. Türen, Tore, Fenster, Rollläden, Gitter) oder Wandaufbauten (i. d. R. Ständerwerkbauweise) der VdS-Klassen N, A, B, C. Sie gelten in Verbindung mit DIN EN 1627 bis 1630 und erfüllen auch die in DIN EN 1627 ff beschriebenen sicherungstechnischen Zielvorgaben. Die Fassadenelemente gemäß diesen Richtlinien müssen neben den üblichen Funktionseigenschaften definierten Schutz gegen Einbruchdiebstahl aufweisen. Die einbruchhemmenden Eigenschaften von Fassadenelementen können mit den in diesen Richtlinien festgelegten Prüfmethoden ermittelt werden. Hinweis: Durchschusshemmende oder sprengwirkungshemmende Eigenschaften von Fassadenelementen werden durch diese Richtlinien nicht berücksichtigt. Neben der Konstruktion werden die einbruchhemmenden Eigenschaften der Fassadenelemente insbesondere auch von der baulichen Substanz des zu sichernden Objektes (Montageuntergrund), der fachgerechte Planung und Montage die in jedem Einzelfall z. B. mit einem Installationsattest bescheinigt werden soll und ggf. auch von der ordnungsgemäßen Bedienung beeinflusst. Ziel der vorliegenden Richtlinien ist es, die für den Schutz gegen Einbruchdiebstahl notwendigen Voraussetzungen für Fassadenelemente festzulegen. Enthalten Fassadenelemente elektrische oder elektronische Bauteile, können hierfür weitere Richtlinien gelten. Dies sind z. B. die Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Schutz gegen Umwelteinflüsse, Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2110, die Richtlinien für Gefahrenmeldeanlagen, Softwaregesteuerte Anlageteile, Ergänzende Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2203 sowie Richtlinien für bestimmte Anlageteile (z. B. Öffnungsmelder). Fassadenelemente können nach diesen Richtlinien von VdS Schadenverhütung geprüft und anerkannt werden. Der Ablauf des Prüf- und Anerkennungsverfahrens ist den Richtlinien Verfahren für die Prüfung, Anerkennung und Konformitätsbewertung von Geräten, Bauteilen und Systemen der Brandschutz- und Sicherungstechnik, VdS 2344 zu entnehmen. Hinweis: Prüfberichte von Prüfinstituten, die seitens der VdS-Zertifizierungsstelle akzeptiert sind, können im Rahmen der Prüfung und Zertifizierung berücksichtigt werden.
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