Kurzreferat
Die Qualifikation zur Interventionskraft (IK) nach VdS 2172-1 verlangt eine 24-stündige Schulung mit anschließender Prüfung. Diese Richtlinien beschreiben ein Verfahren zur Anerkennung von Ausbildungsstätten für IK. Das Anerkennungsverfahren dient dazu, die Qualität des Qualifizierungsverfahrens sowie der Durchführung der Prüfung einheitlich festzulegen und zu überwachen.