Kurzreferat
Diese Richtlinien legen Anforderungen und Prüfmethoden für Schaummittel zur Verwendung in ortsfesten Wasserlöschanlagen gemäß der Richtlinien VdS CEA 4001, VdS 2108 und VdS 2109 fest. Weiterhin beinhalten diese Richtlinien Regelungen zum Verfahren für die Anerkennung von Schaummitteln, die zusätzlich zu den Verfahrensrichtlinien VdS 2344 und VdS 2841 gelten.