VdS-Richtlinien für Sicherungsdienstleistungen - Notruf- und Service- Leitstellen (NSL) - Teil 2: Verfahren für die Anerkennung von NSL und Alarmprovidern (AP)

Technische Regel [AKTUELL]

VdS 3138-2:2014-06

VdS-Richtlinien für Sicherungsdienstleistungen - Notruf- und Service- Leitstellen (NSL) - Teil 2: Verfahren für die Anerkennung von NSL und Alarmprovidern (AP)

Ausgabedatum
2014-06
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Kurzreferat

Die Zertifizierungsstelle von VdS Schadenverhütung (nachstehend VdS-Zertifizierungsstelle genannt) führt für Anbieter (2.1.4) von Dienstleistungen einer Notruf- und Service- Leitstelle (NSL) (2.1.12) und für Anbieter (2.1.4) von Dienstleistungen eines Alarmproviders (AP) (2.1.3) ein jeweils unabhängiges und unparteiliches Zertifizierungsverfahren auf Grundlage der Richtlinien VdS 3138 Teil 1 und Teil 2 durch. Teil 1 der Richtlinien enthält bauliche, technische und organisatorische Anforderungen an NSL und AP. Der vorliegende Teil 2 beschreibt das Verfahren für die akkreditierte1 Anerkennung von NSL und AP. Die Anerkennung dient zur erstmaligen Feststellung und regelmäßigen Überwachung der Richtlinienkonformität gemäß den Anforderungen in VdS 3138-1.
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