Kurzreferat
Dieses Merkblatt gilt fachlich für Fenster, Türen und Fassaden aus allen Rahmenmaterialien, die verschiedenen Einwirkungen während der Bauphase ausgesetzt sein können. Dieses Merkblatt gilt in rechtlicher Hinsicht sowohl für den VOB/B-Bauvertrag als auch für Bauverträge, bei denen die Geltung der VOB/B nicht vereinbart wurde. Es fasst den Stand zum Schutz der Leistung für oben genannte Gewerke zusammen und dient zur Information des Bauherrn, seiner Erfüllungsgehil-fen (z.B. Bauleiter) und der nachfolgenden Gewerke über erforderliche Schutzmaßnahmen, da der Fensterhersteller den Schutz seiner Leistung im gebotenen Umfang aus bauablaufbedingten Gründen nicht (allein) sicher-stellen kann. Dazu gehört insbesondere der Zeitraum nach der Montage bis zur Abnahme.