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REACH-Verordnung und PFAS

Worum geht es?

REACH steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“ (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe). Dieses harmonisierte EU-Chemikalienrecht trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Grundsätzlich will es den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, welche durch Chemikalien entstehen können, verbessern. Es gilt für alle chemischen Stoffe, die in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr produziert oder importiert werden.

REACH wirkt sich auf die meisten Unternehmen in der EU aus, zumal diese eine Beweislast tragen: Sie müssen gegenüber der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) zeigen, wie ihre Stoffe sicher verwendet werden können, und haben den Anwendern Informationen über Maßnahmen zum Risikomanagement zu geben. Das heißt, sie haben die Risiken, die mit den von ihnen in der EU hergestellten und in Verkehr gebrachten Stoffen verbunden sind, zu identifizieren und zu beherrschen. Ist Letzteres nicht der Fall, können die Behörden das Verwenden einschränken oder von einer vorherigen Genehmigung abhängig machen.

In REACH sind Verfahren zum Erfassen und Bewerten von Informationen über die Eigenschaften und Gefahren von Stoffen festgelegt. Die ECHA nimmt Registrierungen entgegen und beurteilt diese in puncto Erfüllen der Anforderungen. Die EU-Mitgliedsstaaten bewerten wiederum ausgewählte Stoffe in Hinblick auf Gesundheit und Umweltschutz.
 

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Was heißt das für die Praxis?

REACH beeinflusst viele Organisationen in zahlreichen Branchen:

  • Hersteller von Chemikalien, die diese selbst verwenden oder an andere Personen liefern – auch zur Ausfuhr.
  • Nachgeschaltete Anwender müssen prüfen, welche Pflichten sie haben, wenn Sie in ihrer industriellen oder beruflichen Tätigkeit mit Chemikalien arbeiten. Möglicherweise müssen auch Sie Pflichten im Rahmen von REACH erfüllen.
  • Importeure, die etwas von außerhalb der EU/des europäischen Wirtschaftsraums kaufen. Sie haben voraussichtlich ebenfalls REACH einzuhalten, wenn es um einzelne Chemikalien, Gemische für den Weiterverkauf oder Fertigerzeugnisse geht.
  • Die Pflicht zum Erfüllen der Anforderungen von REACH, zum Beispiel das Registrieren, liegt bei den Importeuren mit Sitz in der EU oder bei dem in der EU ansässigen Alleinvertreter eines nicht in der EU ansässigen Herstellers.
  • Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU sind nicht an REACH gebunden. Das gilt auch, wenn sie Produkte in das Zollgebiet der EU exportieren.

Mindeststandards der ökologischen Nachhaltigkeit sind international in den Leitsätzen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), in den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte sowie in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verankert.


Diskussionspunkt per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, PFAS

Im Zentrum der aktuellen REACH-Debatte stehen die PFAS-Chemikalien. Für die OECD sind sie definiert als fluorierte Stoffe, die mindestens ein vollständig fluoriertes Methyl- oder Methylen-Kohlenstoffatom enthalten. Somit ist, bis auf wenige bekannte Ausnahmen, jeder Stoff mit mindestens einer perfluorierten Methylgruppe (–CF3) oder einer perfluorierten Methylengruppe (–CF2–) ein PFAS.

Generell bezeichnen Per- und Polyfluoroalkyl-Substanzen eine Gruppe organischer Moleküle, die eine Kohlenwasserstoff-Kette als Grundgerüst haben, wobei die H-Atome ganz (perfluoriert) oder teilweise (polyfluoriert) durch Fluor-Atome ausgetauscht wurden. Wegen ihrer wasser-, schmutz- und fettabweisenden Eigenschaften sowie ihrer Beständigkeit gegenüber Hitze, Druck, Strahlung und Chemikalien sind PAFS beliebte Materialien – speziell in technischen Bereichen.

Da PFAS oder ihre Abbauprodukte in der Umwelt nicht auf natürlichem Wege abbaubar sind, werden sie auch „Ewigkeitschemikalien“ genannt. Vor allem kleinere PFAS-Moleküle sind gesundheitsgefährdend. Sie können sich auf Grund ihrer chemischen Beständigkeit in der Umwelt und in Organismen anreichern. Dort lassen sie sich bereits nachweisen. Über die Nahrung gelangen sie zurück zum Menschen.
 

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Welche Herausforderungen gibt es bei PFAS?

Das präzise Messen von Emissionen und das Bestimmen von PFAS-Verunreinigungen ist aufwändig: PFAS sind eine Stoffgruppe mit mehr als 10.000 Stoffen. Für eine Messung werden daher meist bestimmte Vertreter der Stoffgruppe gemessen oder Verfahren genutzt, mit denen sich eine größere Anzahl an Stoffen erfassen lässt. Durch die Anzahl möglicher Verbindungen können meist nicht alle PFAS bestimmt, eingestuft und reguliert werden.

Deshalb haben sich die Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Norwegen, Dänemark und Schweden zusammengeschlossen und einen weitgehenden Vorschlag für die gesamte PFAS-Stoffgruppe bei der ECHA eingereicht. Dieser kommt einem Verbot gleich, auch wenn es für einige Stoff eine Übergangsfrist von bis zu zwölf Jahren geben kann. Diese soll für Anwendungen gelten, bei denen es zurzeit noch keine alternativen Materialien gibt.

Da aber nicht nur das Inverkehrbringen sondern auch das Benutzen von PFAS-Verbindungen verboten würde, könnten zwölf Jahre nicht ausreichen, wie für Pumpen oder medizinische Apparaturen mit längerer Nutzungsdauer. Auch viele Technologien zum Erreichen der Klimaziele setzen PFAS ein, beispielsweise Elektroautos, Windkraftanlagen und Wärmepumpen. Letztgenannte enthalten sowohl Fluoropolymere als auch fluorhaltige Gase (F-Gase). F-Gase werden als Kältemittel in den Anlagen verwendet, denn sie ermöglichen in den Systemen eine hohe Energieeffizienz. Wenn sie in direkten Kontakt mit der Atmosphäre gelangen, sind viele F-Gase starke Treibhausgase. Das tritt beim korrekten Anlagenbetrieb nicht auf, weil die Systeme technisch dicht ausgelegt sind.
 

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Wie geht es weiter?

Die ECHA prüft aktuell das pauschale Verbot der PFAS-Chemikalien. Sie will bis Herbst 2024 die mehr als 5.600 Stellungnahmen, die von Firmen, Organisationen und Privatpersonen eingereicht wurden, abwägen. Anschließend übermittelt sie einen Entwurf für ein PFAS-Beschränkungsverbot an die EU-Kommission.

Dabei könnten einzelne PFAS oder PAFS-Untergruppen differenziert betrachtet werden, um unter anderem den sicheren Betrieb von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen zu gewährleisten: Hier spielen PFAS zum Beispiel in Dichtungen, Konstruktions- und Beschichtungswerkstoffen sowie in elektrotechnischen Komponenten eine wichtige Rolle. Bis auf wenige Ausnahmen zählen auch alle fluorierten Kältemittel zu den PFAS und wären von einem Verbot betroffen. Ihr Einsatz wird bereits wegen ihres Treibhauseffekts durch die europäische F-Gase-Verordnung reglementiert und eingeschränkt.

Mit dem Verabschieden der erweiterten REACH-Verordnung durch die EU-Kommission wäre nach dem momentanen Zeitplan Anfang des Jahres 2025 zu rechnen. Verwendungsverbote würden dann nach einer 18-monatigen Übergangszeit greifen.
 

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Passende Normen

Norm [AKTUELL] 2023-02

DIN EN 16510-2-2:2023-02
Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe - Teil 2-2: Kamineinsätze einschließlich offene Kamine; Deutsche Fassung EN 16510-2-2:2022

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ab 115,33 EUR exkl. MwSt.

Norm [AKTUELL] 2019-10

ISO 21675:2019-10
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Wasser - Verfahren mittels Flüssigkeitschromatographie/Tandem-Massenspektrometrie (LC-MS/MS) nach Festphasenextraktion

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ab 178,32 EUR exkl. MwSt.

Norm-Entwurf 2023-12

DIN EN 17681-1:2023-12 - Entwurf
Textilien und textile Erzeugnisse - Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) - Teil 1: Untersuchung eines alkalischen Extraktes mittels Flüssigkeitschromatographie und Tandem-Massenspektrometrie; Deutsche und Englische Fassung prEN 17681-1:2023

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ab 110,00 EUR exkl. MwSt.