Verordnung zur Umsetzung von Artikel 7 der Richtlinie des Rates 76/464/EWG betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft (Artikel 1 Verordnung über die Verringerung der Gewässerverschmutzung durch Qualitätsziele und Programme (Gewässerverschmutzungsverringerungsverordnung - SächsGewVVO))