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In diesem Dokument sind Mindestanforderungen für sichere Fernzugangsverbindungen und -sitzungen zu einer oder mehreren Alarmanlage(n) festgelegt, zum Beispiel Brandsicherheitsanlagen, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, elektronische Zutrittskontrollanlagen, externe Perimeter-Sicherungsanlagen, Videoüberwachungsanlagen und Personen-Hilferuf-Anlagen. Dieses Dokument legt die Anforderungen für eine Fernzugangsinfrastruktur zwischen einem Fernzugangsclienten und einer Alarmanlage im überwachten Objekt fest, und darf entweder als Teil in die Alarmübertragungsanlage (AÜA) integriert oder eine getrennte Infrastruktur sein. In allen Fällen sollten die Anforderungen dieser Europäischen Technischen Spezifikation gelten. Dieses Dokument legt die Anforderungen an Leistungsmerkmale, Zuverlässigkeit, Integrität und Sicherheitsmerkmale einer Fernzugangsinfrastruktur fest. Dieses Dokument deckt keine Bereitstellung von Funktionen und Eigenschaften durch die Alarmanlage ab. Anwendungsbeispiele sind zum Beispiel Fernzugangsverbindungen von Brandsicherheitsanlagen, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, elektronische Zutrittskontrollanlagen, externe Perimeter-Sicherungsanlagen, Videoüberwachungsanlagen und Personen-Hilferuf-Anlagen.