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Vornorm
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Diese Vornorm ist anwendbar auf sicherheitsbezogene elektrische, elektronische und programmierbare elektronische (E/E/PE) Systeme einschließlich Teilsysteme und Einrichtungen für elektrische Bahn-Signalanlagen. Diese Vornorm stellt Anforderungen an die verlässliche Konstruktion und Anwendung semi-quantitativer Methoden zur Risikoanalyse für Bahn-Signalanlagen auf. Sie gibt Anleitung, wie diese Methoden konstruiert und angewandt werden können, um Sicherheitsanforderungen für technische Systeme für Bahn-Signalanlagen abzuleiten, indem: - grundlegende Prinzipien erklärt werden; - die notwendigen Verfahrensschritte zur Durchführung der Risikoanalyse bereitgestellt werden; - geeignete Benennungen, Voraussetzungen, Maßgrößen für die Beurteilung der maßgeblichen Parameter wie Schadensausmaß oder Wirksamkeit von Barrieren bereitgestellt werden; - Beispiele für die notwendigen Arbeitsblätter oder andere Tabellenformen bereitgestellt werden. Diese Vornorm ist anwendbar auf die funktionale Sicherheit von Eisenbahnsignalsystemen. Sie befasst sich nicht mit Security-Aspekten und nicht mit der Arbeitssicherheit des Personals. Gegenüber DIN V VDE V 0831-101 (VDE V 0831-101):2011-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Anforderung A7 wurde geändert in normativ; b) Die beispielhafte Risikomatrix in Tabelle 2 wurde neugestaltet und um Erläuterungen zum anzustrebenden Aufbau ergänzt; c) In Anhang C ist Abschnitt C.6 entfallen, da eine alternative Darstellung des Risikographen als Risikomatrix in der Praxis keine Anwendung findet; d) Anhang D wurde überarbeitet, da die Methode RSM in DIN VDE V 0831-103 (VDE V 0831-103):2020-09 detailliert beschrieben ist; e) Anhang E wurde um weitere Hinweise zur technischen Interpretation des Begriffes „allgemein vertretbares Risiko“ ergänzt; f) Anhang F ist entfallen. Diese Vornorm ist anwendbar auf Funktionen innerhalb eines Gesamtsystems, für die Sicherheitsanforderungen in Form eines SIL und einer THR ermittelt werden können. Diese Vornorm gilt für generische Teilsysteme und Einrichtungen (beide anwendungsunabhängig oder für eine bestimmte Klasse von Anwendungen vorgesehen) und auch für anwendungsspezifische Systeme/Teilsysteme/Einrichtungen.
Dieses Dokument ersetzt DIN V VDE V 0831-101:2011-05; VDE V 0831-101:2011-05 .
Gegenüber DIN V VDE V 0831-101 (VDE V 0831-101):2011-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Anforderung A7 wurde geändert in normativ. b) Die beispielhafte Risikomatrix in Tabelle 2 wurde neugestaltet und um Erläuterungen zum anzustrebenden Aufbau ergänzt. c) In Anhang C ist Abschnitt C.6 entfallen, da eine alternative Darstellung des Risikographen als Risikomatrix in der Praxis keine Anwendung findet. d) Anhang D wurde überarbeitet, da die Methode RSM in DIN VDE V 0831-103 (VDE V 0831-103):2020-09 detailliert beschrieben ist. e) Anhang E wurde um weitere Hinweise zur technischen Interpretation des Begriffes „allgemein vertretbares Risiko“ ergänzt. f) Anhang F ist entfallen.