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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen, die für Brücken- und Portalkrane maßgebend sind, wenn sie bestimmungsgemäß und unter den vorgesehenen Bedingungen des Herstellers genutzt werden. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Lenkungskreis "CEN/TC 147 - ISO/TC 96 - Krane" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Brücken- und Portalkrane, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Die vorliegende Europäische Norm gilt für Brücken- und Portalkrane, die fest montiert oder durch Laufräder auf Schienen, Fahrbahnen oder Fahrwegen frei bewegbar sind. Die vorliegende Europäische Norm gilt weder für lose Lastaufnahmemittel, Montage- und Demontagearbeiten, Kranbahnen oder andere Tragwerke, noch sind Zusatzlasten aufgrund der Aufstellung von Kranen auf schwimmenden oder kippbaren Untergründen in der vorliegenden Norm geregelt. Die vorliegende Europäische Norm enthält keine Anforderungen an den Personentransport. Die spezifischen Gefahren aufgrund von potentiell explosionsgefährdeten Atmosphären, ionisierender Strahlung und Arbeiten in elektromagnetischen Feldern über den Umfang der EN 61000-6-2 hinaus sind in der vorliegenden Europäischen Norm nicht geregelt. Die vorliegende Europäische Norm gilt für Brücken- und Portalkrane, die nach dem Datum der Veröffentlichung als EN hergestellt wurden.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15011:2014-09 .