Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
Aufgrund des Feiertags am 14.05.2026 sowie des darauffolgenden Brückentags sind wir derzeit nicht persönlich erreichbar.
Registrierungen sowie manuell zu bearbeitende Aufträge können in diesem Zeitraum nicht bearbeitet werden. Unser Webshop steht Ihnen jedoch weiterhin für Bestellungen und Downloads zur Verfügung.
Ab Montag stehen wir Ihnen wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Viele hilfreiche Informationen finden Sie jederzeit auch auf unseren Hilfeseiten.
Ihre DIN Media GmbH
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Diese Norm behandelt die Sicherheit von Mikrowellenkochgeräten, die für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen bestimmt sind und deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V beträgt. Die Norm beinhaltet zwei maßgebliche Ergänzungen. Zum einen wurde eine ausführliche Beschreibung des Glasbruchtests erstellt. Zum anderen wird die Spezifikation, die Kalibierung und das Messverfahren für Mikrowellenmessgeräte beschrieben. Im Anhang BB für die Verwendung von Mikrowellenkochgeräten an Bord von Schiffen wurde ein neuer Warnhinweis für die Gebrauchsanweisung aufgenommen. Zuständig ist das DKE/UK 511.2 "Herde und Mikrowellengeräte" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60335-2-25:2016-05; VDE 0700-25:2016-05 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN IEC 60335-2-25:2023-07; VDE 0700-25:2023-07 .
Gegenüber DIN EN 60335-2-25 (VDE 0700-25):2016-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Im neuen Abschnitt 22.119 wird die Auswertung des Glasbruchtests genau beschrieben. b) In Anhang A Stückgutprüfungen werden die minimalen Anforderungen an Mikrowellenmessgeräte beschrieben. Darüber hinaus wird das Verfahren der Kalibrierung und der Messung beschrieben. c) Im Anhang BB für die Verwendung von Mikrowellenkochgeräten an Bord von Schiffen wurde ein Warnhinweis ergänzt. d) Die Deutsche Fassung wurde im Abschnitt 3 an die aktuellen Standardtexte angepasst.