Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
Aufgrund des Feiertags am 14.05.2026 sowie des darauffolgenden Brückentags sind wir derzeit nicht persönlich erreichbar.
Registrierungen sowie manuell zu bearbeitende Aufträge können in diesem Zeitraum nicht bearbeitet werden. Unser Webshop steht Ihnen jedoch weiterhin für Bestellungen und Downloads zur Verfügung.
Ab Montag stehen wir Ihnen wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Viele hilfreiche Informationen finden Sie jederzeit auch auf unseren Hilfeseiten.
Ihre DIN Media GmbH
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieser Teil von IEC 62271 gilt für fabrikfertige metallgekapselte Schaltanlagen, die für Folgendes ausgelegt sind: - Wechselstrom; - Bemessungsspannungen über 1 kV bis einschließlich 52 kV; - Betriebsfrequenzen bis einschließlich 60 Hz; - Innenraum- oder Freiluftaufstellung. Die Schaltanlage kann luftisolierte und/oder fluidgefüllte Schotträume beinhalten. Für Bauteile in metallgekapselten Schaltanlagen ergänzt oder ersetzt dieses Dokument in einigen Fällen die Anforderungen aus den jeweiligen Produktnormen. Die Liste der Bauteile, die sich in metallgekapselten Schaltanlagen befinden können, ist nicht auf die in diesem Dokument aufgeführten Bauteile beschränkt. Gegenüber DIN EN IEC 62271-200 (VDE 0671-200):2023-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderungen im Abschnitt 6 zu 6.10, 6.102.2, 6.103.1, 6.103.2; b) Änderungen im Abschnitt 7 zu 7.102.2, 7.103.1, 7.103.2, 7.105.2; c) Änderungen im Abschnitt 8 zu 8.103; d) Änderungen im Abschnitt 9 zu 9.101.2, 9.101.3; e) Anhang E wurde ergänzt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN IEC 62271-200:2023-04; VDE 0671-200:2023-04 .
Gegenüber DIN EN IEC 62271-200 (VDE 0671-200):2023-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderungen im Abschnitt 6 zu 6.10, 6.102.2, 6.103.1, 6.103.2; b) Änderungen im Abschnitt 7 zu 7.102.2, 7.103.1, 7.103.2, 7.105.2; c) Änderungen im Abschnitt 8 zu 8.103; d) Änderungen im Abschnitt 9 zu 9.101.2, 9.101.3; e) Anhang E wurde ergänzt.