Liebe Kundinnen und Kunden,
ab dem 23.Dezember 2025 ab 13:00 Uhr befinden wir uns in der Weihnachtspause und sind ab dem 5. Januar 2026 wieder persönlich für Sie erreichbar.
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Bestellungen und Downloads können Sie weiterhin jederzeit online durchführen. Zudem finden Sie in unseren FAQ viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage, eine erholsame Zeit und einen guten Start in ein gesundes neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
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Das vorliegende Dokument legt Anforderungen und das Verfahren zur Bestimmung der Partikelgrößenverteilung von Pellet-Ausgangsmaterial fest. Es gilt für Pellets, die in heißem Wasser zerfallen.
Die Partikelgrößenverteilung wird bestimmt, nachdem die Probenpellets in heißem vollentsalztem Wasser zerfallen sind und in einem Trocken- oder Wärmeschrank getrocknet wurden. Die Bestimmung erfolgt durch Sieben des getrockneten Materials nach ISO 17827-2.
Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 238 "Solid biofuels" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 335 "Biogene Festbrennstoffe" erarbeitet, dessen Sekretariat vom SIS gehalten wird.
Dieses Dokument soll EN 16126:2012 ersetzen.
Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-05-82 AA "Biogene Festbrennstoffe" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 16126:2012-05 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 17830:2024-09 .
Gegenüber DIN EN 16126:2012-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Inhalt von EN ISO 17830 (die auf EN 16126 basiert) komplett übernommen; b) Übersetzung von "solid biofuels" von "Feste Biobrennstoffe" in "Biogene Festbrennstoffe" sowohl im Titel als auch im Text geändert; c) Verweisungen auf EN-Normen teilweise durch Verweisungen auf die entsprechenden ISO-Normen ersetzt und aktualisiert, z. B. in Abschnitt 2; d) Abschnitt 6 "Geräte" samt Unterabschnitten überarbeitet und doppelte Beschreibungen/Festlegungen entfernt; e) Abschnitt 8 "Durchführung" und Abschnitt 9 "Berechnung" überarbeitet und präzisiert; f) Abschnitt 11 "Prüfbericht" überarbeitet und um erforderliche Angaben, z. B. bezüglich der Aufzeichnung aller einstellbaren Siebmaschineneinstellungen, ergänzt; g) Inhalt redaktionell überarbeitet.