Kurzreferat
Die Richtlinie gilt für die Erarbeitung von Evakuierungskonzepten auf Neubaubaustellen und Baustellen im Bestand. Ob für kleinere Baustellen oder Baustellen im Freien (nicht in Bauwerken) ein Evakuierungskonzept notwendig wird, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsstättenverordnung im Vorfeld der Baustellenplanung durch die verantwortliche Bauleitung zu prüfen und zu dokumentieren. Für Baustellen im Sinne der Arbeitsstättenverordnung sollte ein Evakuierungskonzept erstellt werden, das den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Baustelle gerecht wird. Somit wird sichergestellt, dass alle im Gefahrenfall sicher die Baustelle verlassen können. Diese Richtlinie dient hierbei als Leitfaden, um die Punkte eines solchen Konzepts zu erkennen und zu bearbeiten. Die Richtlinie versteht sich nicht als Vorschrift sondern als Arbeitshilfe für die Erstellung eines Konzepts zur Evakuierung von Personen im Gefahrenfall auf Baustellen.